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Aus verschiedenen Meldungen in der Presse und im Heinrichsblatt haben Sie sicher schon wahrgenommen, dass auf Beschluss der bayerischen Staatsregierung und nach Beratung in der Ministerpräsidentenkonferenz ab dem 4. Mai 2020 öffentliche Gottesdienste unter Einhaltung eines Infektionsschutzkonzeptes wieder möglich sind.